Datenschutz für die Verwaltung
Die Datenschutzthemen, die sich aus dem Einsatz von Anwendungssoftware ergeben, werden mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Clausthal abgestimmt. Auch die Erstellung des Verfahrensverzeichnisses wird begleitet. Ein solches ist immer erforderlich, wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geht, beispielsweise bei der Mitarbeiterverwaltung oder der Telefondatenerfassung. Ferner werden datenschutzrechtliche Vorabkontrollen für neue Verfahren erstellt.
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