IT-Beauftragte
Die IT-Beauftragten der Institute
Laut IT-Sicherheitsrichtlinie der TU Clausthal ist ein IT-Beauftragter "diejenige Person eines Instituts, Einrichtung oder Abteilung, die von der Einrichtung ermächtigt wurde, die Richtlinien zur IT-Nutzung vorzugeben". Es gab dazu kritische Stimmen, speziell was die Richtlinien-Vorgabe anging. Daher fasst das Rechenzentrum den IT-Beauftragten so: "IT-Beauftragte sind geschätzter Ansprechpartner und damit unsere Zielgruppe im operativen Alltag".
Treffen der IT-Beauftragten
In der Regel lädt das Rechenzentrum die IT-Beauftragten einmal im Semester zu einer Veranstaltung ein.
Vorrangig geht es dann um die Vermittlung von Neuigkeiten aus dem Rechenzentrum in Form einer Präsentation, der informelle Austausch im Anschluss daran ist jedoch fester Bestandteil jedes Treffens: Nur so können wir unsere Dienste zielgerichtet aufbauen und betreiben.
Themen der IT-Beauftragten
Eine nicht abschließende Liste von die IT-Beauftragten betreffenden Themen sind:
- IT-Sicherheit im eigenen Institut (auf Basis der IT-Sicherheitsrichtlinie)
- Druckwesen (Leasing von Druckern über das Rechenzentrum, Ansprechpartner)
- Netzlaufwerke (Festlegung und Vergabe von Berechtigungen und Strukturen)
- Koordination der Beschaffung und Betreuung von lokaler PC-Hardware in Abstimmung mit dem Rechenzentrum
- Größere Projekte wie z.B. die Windows 10-Migration
- IP-Adressmanagement im Institut
- Software-Lizenzkoordination mit dem Rechenzentrum
Es kann individuell Abweichungen von der Liste geben, so kann z.B. ein Institut das IP-Adressmanagement an das Rechenzentrum abgegeben haben oder das Thema Druckwesen komplett über das Geschäftszimmer oder die Nutzerinnen und Nutzer der jeweiligen Geräte abwickeln. Die Liste ist damit nicht notwendigerweise einheitlich für alle Institute und Einrichtungen der TU Clausthal.
IT-Beauftragter werden
Die IT-Beauftragten eines Instituts oder einer Einrichtung werden durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung/des jeweiligen Instituts bestimmt. Das kann durch eine formlose E-Mail an unseren Support geschehen. In jedem Fall bitten wir um die Angabe in Schriftform durch entweder das Geschäftszimmer bzw. die Leitung der Einrichtung oder - bei Übertragung der Funktion auf eine*n Nachfolger*in - durch den uns zuletzt bekannten IT-Beauftragten.
Es ist möglich, ein Institut in Abteilungen aufzugliedern und die IT-Beauftragten auf der Abteilungsebene festzulegen.
IT-Sicherheits-Richtlinie
Das Dokument finden Sie hier!
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